Unsere Leidenschaft
ist Ihr Erfolg.

Leistungen

Unser breites Leistungsspektrum umfasst:

Steuerberatung

Wir verfügen über ein erfahrenes und engagiertes Team aus Steuerberatern, die für anspruchsvolle Fragen unserer Mandanten individuelle...

Lösungen aufzeigen und die gesetzlichen Möglichkeiten für optimale Gestaltungen konsequent ausnutzen. Wir führen Sie sicher durch den Steuerdschungel. Persönlich, schnell und kompetent.

Gestaltungsberatung

Die Entwicklung zukunftsorientierter steuerlicher Gestaltungsstrategien für Unternehmen und Privatkunden ist Kern unserer Arbeit im Bereich der Steuergestaltungsberatung. Dabei beraten wir Unternehmen etwa beim Aufbau und der Optimierung von Unternehmensstrukturen oder der Durchführung von Unternehmensreorganisationen. Das Leistungsspektrum schließt die Beratung zur Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer u.a. ein.

Steuerbelastungsvergleiche helfen Ihnen dabei, die Steuerbelastung für Ihr Unternehmen besser einzuschätzen. Nahezu alle unternehmerischen Entscheidungen haben Einfluss auf die steuerliche Situation und die vom Unternehmen zu tragende Steuerlast.

Die Betreuung von Privatkunden umfasst die laufende Steuerplanung und die individuelle, auf die persönlichen Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittene Steueroptimierung. Dazu gehören auch die Nachfolgeplanung und die erbschaftsteuerliche Strukturierung.

Laufende Steuerberatung

Mit der Gewährleistung von fachlich hochwertiger Deklarationsarbeit in Verbindung mit effizienter Fristenkontrolle sorgen wir für eine reibungslose und effektive Gestaltung Ihrer Beziehungen zur Finanzverwaltung. Unser Leistungsangebot umfasst u. a. die folgenden Tätigkeitsfelder:

  • Erstellung der Jahressteuererklärungen für die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sowie die Einkommen- und Körperschaftsteuer
  • Prüfung von Steuerbescheiden und steuerliche Durchsetzungsberatung
  • Steuerliche Prüfung von Verträgen
  • Beratung zur Erlangung von Rechtssicherheit für weitreichende unternehmerische Entscheidungen im Wege des Antrags auf verbindliche Auskunft oder der Aushandlung einer tatsächlichen Verständigung mit den Finanzbehörden

Die steuerliche Durchsetzungsberatung basiert auf unserer langjährigen Erfahrung und wahrt Ihre Interessen bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung. Dabei vertreten wir Sie auf allen Ebenen; egal, ob es sich um eine steuerliche Außenprüfung, ein Rechtsbehelfsverfahren oder ein Finanzgerichtsverfahren handelt.

Rechnungswesen

Das Rechnungswesen ist die Basis für Ihre betrieblichen Entscheidungen und Grundlage für unsere betriebswirtschaftliche Beratung sowie für die Kommunikation Ihrer wirtschaftlichen Situation gegenüber Dritten, beispielsweise Banken.

Unser Leistungsangebot umfasst alle mit der Buchführung verbundenen Aufgaben, die wir entweder herkömmlich papierbasiert oder im Rahmen einer digitalen Finanzbuchhaltung bearbeiten. Gerne stimmen wir unsere Arbeiten auf Ihre ganz individuellen Anforderungen und Wünsche ab. Je nach Branche, Betriebsart und Betriebsgröße bieten wir Ihnen eine optimale Lösung.

Dieses sind unsere qualitativ hohen Standardleistungen im Bereich Finanzbuchhaltung für Freiberufler und Unternehmen aller Branchen:

  • Abschlussorientierte Erfassung Ihrer Belege
  • Belegprüfung
  • Erstellen monatlicher Berichte ( z.B. betriebswirtschaftlicher Auswertungen/Reportings)
  • Forderungsmanagement / Fälligkeitsübersicht mit Offene-Posten-Listen
  • Spezielle Berichte für bestimmte Branchen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Zusammenfassende Meldungen bei Auslandsgeschäften
  • Implementierung einer Kostenrechnung

Selbstverständlich analysieren wir regelmäßig gemeinsam mit Ihnen das umfangreiche Zahlenwerk. Betriebswirtschaftliche Beratung wird in diesem Zusammenhang bei uns groß geschrieben.

Informieren Sie sich, wie die digitale Zusammenarbeit im Bereich der Finanzbuchführung aussehen kann. hier

Personalwirtschaft

Im Bereich Personalwirtschaft müssen zahlreiche Vorgaben aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Arbeitsrecht beachtet werden. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung unterliegt dem ständigen Wandel durch Rechtsänderungen und Beitragssatzanpassungen.

Wir führen Ihre Lohn- und Gehaltskonten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und erstellen die monatlichen Abrechnungen für Sie, nachdem Sie uns die Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter mitgeteilt haben.

Dieses beinhaltet gleichzeitig:

  • Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen zum Finanzamt und der Beitragsnachweise zu den Krankenkassen
  • An-, Ab-, Sofort- und Sondermeldungen an die Sozialversicherungsträger
  • An- und Abmeldungen beim Finanzamt, sowie regelmäßiger Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
  • Erstellen von Überweisungsträgern / -dateien oder elektronische Übermittlung von Zahlungsaufträgen
  • Anträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz bei Krankheit und Mutterschutz
  • Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

Darüber hinaus sind wir Ihnen in den folgenden Bereichen behilflich:

  • Lohnabrechnungen für das Baugewerbe unter Berücksichtigung von Schlechtwetterzeiten, Kurzarbeitergeld und Saisonkurzarbeitergeld
  • Erstellung der Jahresentgeltnachweise für Berufsgenossenschaften
  • Anfertigung der Meldung für die Schwerbehindertenabgabe
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Wirtschaftliche Beratung bei der Personalplanung und Kalkulation der Personalkosten
  • Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Job)
  • Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
  • Beschäftigung von Studenten, Praktikanten und Schülern
  • Altersvermögensgesetz („Riester-Rente")
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Erstellen von Buchungsanweisungen für die Finanzbuchhaltung incl. Verteilung auf verschiedene Kostenstellen / -träger
  • Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung zur Vermeidung von Differenzen
  • Beratung bei steuerlich schwierigen Sachverhalten (z.B. sonstigen Bezügen oder private PKW-Nutzung)

Wir begleiten Sie bei Lohnsteuer-Außenprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen und Prüfungen des Arbeitsamtes. Auf Wunsch können diese Prüfungen in unseren Kanzleiräumen durchgeführt werden.

Informieren Sie sich, wie die digitale Zusammenarbeit im Bereich der Lohnbuchführung aussehen kann. hier

Wirtschaftsprüfung

Im Bereich Wirtschaftsprüfung kooperieren wir mit der Horn Nick und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Greven und Lengerich.

Die Internetseite dieser Gesellschaft erreichen Sie über den folgenden Link: www.hnp-wpg.de

Abschlusserstellung

Mittelständische Unternehmen haben zahlreiche und umfangreiche Informationspflichten zu erfüllen. Neben dem Finanzamt gehören Fremdkapitalgeber, ...

insbesondere Banken, Auskunfteien sowie ab einer bestimmten Unternehmensgröße die Öffentlichkeit (Elektronischer Bundesanzeiger) zu den Adressaten des externen Rechnungswesens.

Seit dem Wegfall der Maßgeblichkeit driften Handels- und Steuerrecht immer weiter auseinander. Immer häufiger müssen zwei Bilanzen erstellt werden. Mit uns haben Sie einen Ansprechpartner, der neben dem Steuerrecht über ausgeprägte Kompetenzen im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt.

Handelsrechtliche Jahresabschlüsse

Ihre Handelsbilanz ist die Grundlage für das Rating der Kreditinstitute, Basis für die Ausschüttung an die Gesellschafter und Spiegelbild Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der GmbH & Co. KG müssen ihren Jahresabschluss zudem im elektronischen Bundesanzeiger publizieren. Wir üben Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte in Absprache mit Ihnen vor dem Hintergrund Ihrer Ziele aus und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Bank.

Ergänzend zu dem von uns erstellten Jahresabschluss erhalten Sie wunschgemäß einen Erstellungsbericht. Dieser ist in der Regel erforderlich, damit Ihr Kreditinstitut den Jahresabschluss als ausreichende Kreditunterlage akzeptiert. Wir führen bei der Erstellung des Jahresabschlusses die geforderten Prüfungshandlungen durch und nehmen die Plausibilitätsbeurteilung entsprechend den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der Bundessteuerberaterkammer vor.

Konzernabschlüsse

Sollten Sie über mehrere Gesellschaften und Beteiligungen verfügen, unterstützen wir Sie – sofern gewünscht oder die Verpflichtung besteht – bei der Erstellung eines Konzernabschlusses. Dieser ist ab einer bestimmten Größenordnung verpflichtend aufzustellen, oftmals verlangen die Kreditinstitute aber auch bei kleineren Firmengruppen einen konsolidierten Abschluss.

Steuerbilanzen

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Steuerbilanz oder übernehmen dies für Sie. Dabei schlagen wir die Brücke zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher Rechnungslegung und berücksichtigen branchen- und rechtsformabhängige Spezifika. Eine zweigleisige Politik zielt darauf ab, die Steuerbilanz unabhängig vom handelsrechtlichen Jahresabschluss steuerlich zu optimieren.

Alle buchführungspflichtigen Unternehmen müssen ihre Bilanzen zudem elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln (sog. E-Bilanz). Dies gilt unabhängig von der Rechtsform und der Größenklasse des bilanzierenden Unternehmens. Für die Übermittlung der jeweiligen Datensätze ist der international verbreitete XBRL-Standard zu verwenden (XBRL = eXtensible Business Reporting Language). Wir unterstützen Sie, allen Anforderungen gerecht zu werden und Ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Kleinere Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen. Sie müssen indes für steuerliche Zwecke eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Auch in diesem Zusammenhang bieten sich zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Sie kennen Ihren Betrieb und sind sich der üblichen Problemfelder und Risiken bewusst. Als Experte auf Ihrem Gebiet haben Sie die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft gestellt.

Ob Sie allerdings mittel- bis langfristig auf dem richtigen Weg sind, kann oftmals nur eine zielgerichtete betriebswirtschaftliche Analyse Ihres Unternehmens zeigen. Vom Einkauf über die Produktion oder Dienstleistung bis hin zum Marketing und zur Personalentwicklung müssen alle Abläufe regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. Darüber hinaus sind neue Herausforderungen wie das Kreditrating gemäß Basel III zu berücksichtigen, um eine positive wirtschaftliche Entwicklung und eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen.

Unternehmensnachfolge

Auch als erfolgreicher Unternehmer wollen Sie sich eines Tages aus der Geschäftsführung zurückziehen und Verantwortung abgeben. Der Wechsel an der Spitze Ihres Unternehmens sollte deshalb frühzeitig und vorausschauend geplant werden.

Bei diesen weitreichenden Entscheidungen benötigen Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Chancen und Risiken der Unternehmensnachfolge erkennt und Sie bei allen Schritten berät. Hierzu zählen:

  • Unterstützung beim Aufbau eines individuellen Notfallordners
  • Benennung der Übergabeziele
  • Prüfung der unterschiedlichen Übergabemodelle
  • Sorgfältige Auswahl des Nachfolgers
  • Zahlungsmodalitäten und Prüfung der steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Modelle der Kaufpreiszahlung
  • Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften
  • Erstellung eines Übergabefahrplans (Eintrittszeitpunkt des Nachfolgers, künftige Rolle des Altinhabers, Austrittszeitpunkt des Altinhabers, Definition der Aufgaben und Kompetenzen des Nachfolgers und des Altinhabers)
  • Mögliche Errichtung einer Stiftung

Bei der Auswahl eines geeigneten Übergabemodells stehen die individuellen Übergabeziele und die persönliche Situation des Mandanten im Mittelpunkt. Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit einer geeigneten Nachfolge werden die folgenden Möglichkeiten geprüft:

1. Familiennachfolge
Bei der Familiennachfolge muss die Aufteilung zwischen den erbberechtigten Personen detailliert geregelt werden. Hierfür ist eine Bewertung der Erbgüter erforderlich, wobei die unterschiedlichen Risiken, z. B. eines Unternehmens, einer Immobilie, eines Aktienpakets oder eines ausgezahlten Vermögens, berücksichtigt werden müssen. Die steuerlich unterschiedliche Behandlung und Bewertung der Erbgüter ist ebenfalls zu beachten.

2. Nachfolge durch einen externen Dritten und Eigentum am Unternehmen
Fehlt ein geeigneter Familiennachfolger, soll aber das Unternehmen im Eigentum der Familie bleiben, kommen die Einsetzung einer Fremdgeschäftsführung oder die Verpachtung des Betriebs in Betracht.

3. Unternehmensverkauf
Für die Bestimmung des Kaufpreises ist eine Unternehmensbewertung notwendig. Der potenzielle Käufer wird sich von der Qualität des Unternehmens im Rahmen einer Due Diligence Prüfung überzeugen. Wir beraten Sie bei der Auswahl des geeigneten Übergabemodells und stehen als Moderator für Gespräche zwischen Altinhaber, Nachfolger, Familie, Führungskräften und Mitarbeitern zur Verfügung.

Wir als Ihre Berater unterstützen Sie umfassend und professionell bei allen unternehmerischen Entscheidungen und Analysen.

Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen

In den meisten Fällen wird ein Unternehmen nicht an die eigenen Kinder weitergegeben, sondern es wird irgendwann veräußert, damit der Inhaber seinen wohl verdienten Ruhestand genießen kann. Auf der anderen Seite gibt es Unternehmer oder Existenzgründer, die ein Unternehmen erwerben möchten.

Auch der Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens muss frühzeitig geplant werden. Die Braut muss hübsch gemacht werden, um einen angemessenen Kaufpreis zu erhalten.

Wir unterstützen Sie mit folgenden Beratungsleistungen:

  • Durchführung einer Due Diligence Prüfung beim Kauf. Eine Due Diligence Prüfung kann auch vereinfacht als ein Röntgenbild des Unternehmens bezeichnet werden, d.h. wir prüfen die Jahresabschlüsse der Vergangenheit inkl. der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, damit keine Risiken vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Ggf. wird ein Rechtsanwalt hinzugezogen.
  • Beratung zu verschiedenen Möglichkeiten (Asset Deal, Share Deal)
  • Steuerliche Kaufpreisoptimierung
  • Prüfung und Vorbereitung der Kaufverträge
  • Begleitung der Gespräche/Verhandlungen: Oftmals ist es schwer in eigener Sache gute Verhandlungsergebnisse zu erzielen. Wir geben Ihnen die nötige Sicherheit indem wir entweder die Verhandlungen für Sie führen oder Sie im Hintergrund coachen.
  • Steuerliche Gestaltung der Zukunft
  • Finanzierungsberatung
  • Vorbereitung von Unterlagen, z. B. aussagekräftigen Planzahlen für die Banken
  • Begleitung der Existenzgründung (beim Kauf eines Unternehmens)

Im Idealfall binden Sie uns frühzeitig ein und nutzen unsere Expertise. Wir geben Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen.

Unternehmensbewertung

Eine Bewertung Ihres Unternehmens kann aus vielfältigen Gründen notwendig oder sinnvoll sein, wie beispielsweise in Nachfolgesituationen, bei Eigentümerwechsel oder im Falle von Umstrukturierungen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

Abhängig vom Bewertungsanlass sind wir der Berater an Ihrer Seite, ein neutraler Gutachter oder in Zusammenarbeit mit der Horn, Nick und Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Wir führen im Verbund mit den Wirtschaftsprüfern Unternehmensbewertungen nach den gängigen Verfahren durch und stellen die Ergebnisse anlassabhängig in Form von belastbaren Gutachten, Stellungnahmen, Wertindikatoren oder Präsentationen transparent und nachvollziehbar dar. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Kaufpreisverhandlungen sowie bei Betriebsprüfungen.

Sanierungsberatung

Insbesondere in Zeiten einer unsicheren weltwirtschaftlichen Entwicklung geraten zahlreiche mittelständische Unternehmen in eine Ertrags- bzw. Liquiditätskrise. Ursachen dafür sind beispielsweise der zunehmende Wettbewerbs- und Margendruck, größere Ausfälle von Kundenforderungen, die immer kürzeren Innovationszyklen sowie komplexe Fremdfinanzierungsstrukturen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich rechtzeitig die aktuelle Lage des eigenen Unternehmens zu verdeutlichen und im Bedarfsfall notwendige Maßnahmen zur Restrukturierung oder – im schlimmsten Fall – zur Sanierung einzuleiten. Daneben müssen insolvenzrechtliche Vorgaben beachtet werden, um persönliche Haftungstatbestände und strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung zu vermeiden.

Wir stehen auch in Krisenzeiten an der Seite unserer Mandanten. Wir sind behilflich bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, der Kommunikation mit den Gläubigern sowie der Entwicklung zukunftsträchtiger Konzepte für das Unternehmen und die Unternehmerfamilie.

Finanzierungsberatung

Vor dem Hintergrund einer unsicheren Wirtschaftsentwicklung wird die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens immer bedeutender. Auf der einen Seite müssen dem Unternehmen ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um geplante Investitionen und Wachstumsstrategien umsetzen zu können. Auf der anderen Seite sollte eine zu starke Abhängigkeit von Fremdkapitalgebern vermieden werden.

Wir helfen Ihnen, eine ausgewogene Finanzierungsstruktur zu finden und unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Kreditinstituten, Leasinggesellschaften und anderen Fremdkapitalgebern.

Aufgrund der Richtlinien zur Vergabe von Krediten müssen sich Banken und Sparkassen bei der Kreditvergabe intensiv mit der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens beschäftigen. Neben den Hardfacts aus dem Jahresabschluss fließen die Softfacts, wie Unternehmensorganisation, Strategie und Unternehmensplanung, in das Rating ein. Sie als Unternehmer können daher Ihr Rating und damit Ihre Kreditkonditionen positiv beeinflussen.

Wir unterstützen Sie dabei in allen Phasen des Rating-Prozesses und der Kommunikation mit Ihrem Kreditinstitut.

Controlling

Das Controlling betrifft das interne Rechnungswesen und ist für die Geschäftsführer bzw. Inhaber größerer Unternehmen wesentliche Grundlage für betriebswirtschaftliche Entscheidungen. Aufgrund unserer langjährigen Expertise und Erfahrungen in verschiedensten Branchen beraten wir Sie kompetent beim Aufbau Ihres Controlling- und Steuerungssystems.

Die Kostenrechnung liefert Ihnen Informationen zur Kalkulation künftiger Aufträge. Gleichzeitig lassen sich mithilfe von Plan-Ist-Abweichungen Ursachen für Fehlleistungen, die sowohl im Planungs- als auch im Produktions- oder Dienstleistungsbereich liegen können, identifizieren. Die Kostenrechnung kann entweder als separates Informationsinstrument geführt oder in die Finanzbuchführung integriert werden.

Mit der Finanz- und Liquiditätsplanung stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können, Ihr Geld aber trotzdem effektiv einsetzen. Der Kapitalbedarf für größere Investitionen, die Sie für Ihr Unternehmen planen, muss ermittelt und mit Investitions- und Rentabilitätsplänen in Einklang gebracht werden.

Alle Investitionsvorhaben Ihres Unternehmens sollten grundsätzlich daraufhin geprüft werden, ob sie sich für Sie lohnen (Investitionsanalyse). Bei mehreren Investitionsalternativen muss berechnet werden, welche Alternative für Sie die Günstigste ist.

Existenzgründung

Eine gute Geschäftsidee reicht heute in der Regel nicht mehr aus, um ein erfolgreiches Unternehmen zu gründen. Besonders in der Gründungsphase sind zahlreiche steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu klären. Fehler und Versäumnisse in der Gründungsphase eines Unternehmens lassen sich in der Zukunft nur schwer und unter erheblichen Kosten korrigieren.

Wir als Ihre Steuerberater begleiten Sie im gesamten Gründungsprozess, indem wir die Realisierbarkeit Ihrer Unternehmensziele prüfen sowie die wirtschaftlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit Ihnen besprechen. Dazu gehören insbesondere die Wahl der optimalen Rechtsform, branchenspezifische Besonderheiten, Finanzierungsmöglichkeiten, ein Liquiditätsplan, staatliche Fördermöglichkeiten und haftungsrechtliche Fragen. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen umfassenden Gründungsplan und legen die einzelnen Stufen des Gründungsprozesses fest.

Testamentsvollstreckung

Bei der Testamentsvollstreckung als Sonderform der Vermögensverwaltung verpflichten wir uns zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlassvermögens.

So kann der Erblasser zudem seinen testamentarischen Willen absichern und sicher sein, dass sein Nachlass ordnungsgemäß abgewickelt wird.

Ist Ihnen die Testamentsvollstreckung als sinnvolle Lösung gerade bei minderjährigen Kindern bekannt?